Der Laktosegehalt von Milch- und Milchprodukten ist sehr unterschiedlich. Relativ wenig Laktose (weniger als 1 g pro 100 g Lebensmittel) enthalten beispielsweise Butter, Camembert, Feta-Käse und Hartkäse wie Gouda, Emmentaler und Parmesan. Deswegen wird Käse von Menschen mit Lactoseintoleranz oft ganz gut vertragen. Bei Lebensmitteln wie Buttermilch, Quark, Sauerrahm und Joghurt liegt der Laktosegehalt zwischen 1-5 g pro 100 g. Einen sehr hohen Laktosegehalt haben vor allem Eiscreme, Kondensmilch und Milchpulver.
Dinkel ist mit Weizen eng verwandt und enthält ebenso Gluten. Dies ist das Kleber-Eiweiß, das Zöliakie-Patienten nicht vertragen. Deshalb ist Dinkel nicht für eine Ernährung bei Zöliakie geeignet. Dinkelmehl kann sogar einen höheren Klebergehalt besitzen als Weizenmehl. Gluten findet sich außerdem in Roggen, Gerste, Hafer und Grünkern. Lebensmittel, die diese Getreidearten enthalten, müssen auf jeden Fall gemieden werden. Es wird jedoch auch spezieller glutenfreier Zwieback angeboten, der aus glutenfreien Getreidesorten wie beispielsweise Mais, Reis oder Buchweizen hergestellt wird.
Der Hinweis „Kann Spuren von ... enthalten“ wird von den Lebensmittelherstellern auf der Verpackung angebracht, um auf eine mögliche Verunreinigung mit allergenen Substanzen wie beispielsweise Nüssen, Gluten oder Milchbestandteile hinzuweisen. Das heißt, dieses Allergen ist nicht Bestandteil der eigentlichen Rezeptur, sondern könnte während des Produktionsprozesses unbeabsichtigt in das Produkt gelangt sein. Dabei handelt es sich in der Regel um äußerst geringe Mengen, die jedoch nur mit sehr hohem Aufwand vermieden werden können. Da jeder Hersteller für die Sicherheit seiner Produkte haftet, wird der mögliche Eintrag von Allergenen in Lebensmitteln oft vorsorglich auf der Verpackung gekennzeichnet. Für solche Angaben existiert jedoch keine einheitliche gesetzliche Kennzeichnungsregelung. Über den genauen Wortlaut dieser Informationen entscheidet jeder Hersteller selbst.
Ist auf einer Verpackung ein solcher Hinweis zu finden, dann kann dieses Produkt das genannte Allergen enthalten, muss aber nicht. Auch wenn der Hinweis fehlt, kann dennoch eine unbeabsichtigte Verunreinigung stattgefunden haben.
Um dieses Problem der Spurenkennzeichnung lösen zu können, muss noch viel Forschungs- und Entwicklungsarbeit geleistet werden. Noch fehlen geeignete Analysemethoden oder notwendige Grenzwerte. Außerdem ist für viele Zutaten noch gar nicht bekannt, welche Menge eines Allergens eine Unverträglichkeit auslöst.
Ziegenmilch unterscheidet sich in manchen Aspekten von Kuhmilch. Sie enthält doppelt so viel Vitamin A, welches das Sehvermögen fördert. Von dem B-Vitamin Niacin, das im Energiestoffwechsel und als Botenstoff benötigt wird, liefert Ziegenmilch gar dreimal mehr. Auch der Mineralstoffgehalt liegt etwas höher, als der von Kuhmilch. So ist Ziegenmilch beispielsweise ein guter Jodlieferant. Andererseits enthält sie erheblich weniger Folsäure – hier hat Kuhmilch fünfmal mehr zu bieten. Ein wichtiger Aspekt, da viele Menschen nicht ausreichend mit Folsäure versorgt sind.
Positiv ist die bessere Verdaulichkeit von Ziegenmilch. Ihre Fettkügelchen sind erheblich kleiner und feiner verteilt. So bilden sie eine bessere Angriffsfläche für Verdauungsenzyme. Auch die Eiweiße sind derart beschaffen, dass sie besonders leicht in kleine Bausteine gespalten werden können. Dadurch ist Ziegenmilch ähnlich gut bekömmlich wie Muttermilch.
Ziegen-, Schaf- oder auch Sojamilch werden gerne als Alternativen bei Kuhmilchallergie gepriesen. Allergiker tun jedoch gut daran, andere Milchsorten sehr vorsichtig zu testen, denn auch diese können allergische Reaktionen auslösen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung rät davon ab, Ziegenmilch in der Säuglingsernährung zu verwenden. Für Menschen mit einer leichten Milchzuckerunverträglichkeit kann Ziegenmilch jedoch vorteilhaft sein, da sie etwa zehn Prozent weniger Milchzucker enthält als Kuhmilch.
Ziegenmilch sowie daraus hergestellte Produkte wie Joghurt und Käse finden Sie auch in unseren real,- Märkten.
Liebe Frau L,
seit Ende des Jahres 2005 existiert eine Gesetzgebung, die Hersteller von Lebensmitteln verpflichtet, Allergene auf ihren Produkten zu kennzeichnen.
Die unten genannten Stoffe gehören zu den häufigsten Allergenen. Sind diese Allergene auch nur in geringsten Mengen in einem Lebensmittel enthalten, müssen diese in der Zutatenliste angegeben werden.
Allergene, die der Kennzeichnungspflicht unterliegen:
Vorsicht: Im Handel vorhandene ältere Produkte, die diesen Kennzeichnungsregeln noch nicht entsprechen, dürfen noch abverkauft werden. Bei Produkten, die eine sehr lange Haltbarkeit haben, z. B. Konserven, ist es daher ratsam beim Hersteller nachzufragen.
Lieber Herr H,
der Calciumbedarf beträgt bei Erwachsenen 1.000 mg pro Tag, bei Teenagern sogar 1.200 mg. Milch ist eine besonders gute Calciumquelle, doch keineswegs die einzige. Einige grüne Gemüse liefern viel Calcium. Spitzenreiter ist Grünkohl mit ca. 200mg Calcium pro 100g. Broccoli, Lauch, Fenchel und Spinat enthalten jeweils um 100mg Calcium pro 100g. Auch Hülsenfrüchte wie Bohnen und Sojaprodukte sind recht calciumreich. Tofu enthält zum Bespiel zirka 100mg Calcium pro 100g.
Gute Calciumlieferanten sind zudem verschiedene Nusssorten, wie Haselnüsse, Walnüsse, Sonnenblumenkerne, Paranüsse. Auch diverse Mineralwässer sowie mit Calcium angereicherte Fruchtsäfte eignen sich sehr gut zur Calciumversorgung. Beim Einkauf sollte man darauf achten, dass das Mineralwassers den Hinweis "calciumhaltig" (mehr als 150mg Ca/L) oder "zur besseren Calciumversorgung geeignet" (mehr als 250 mg Calcium/L) trägt.
Da Vitamin D die Calciumaufnahme aus dem Darm fördert, empfiehlt es sich, auf eine ausreichende Zufuhr zu achten. Gute Lieferanten für Vitamin D sind fettreiche Seefische wie Hering und Makrele. Zudem sollten Sie sich möglichst jeden Tag mindestens eine halbe Stunde im Freien aufhalten, da Vitamin D bei Tageslicht über die Haut gebildet wird.
Seit dem 25. November 2005 müssen Zutaten, die in Europa häufig Allergien/Unverträglichkeiten auslösen, gekennzeichnet werden. Alle bisher bekannten Ausnahmen (25%-Regel, technologische Hilfsmittel) werden damit hinfällig. Den Hinweis auf das Allergen findet man somit direkt im Zutatenverzeichnis oder an anderer Stelle des Etiketts (enthält Spuren von Weizen, Erdnüssen etc.).
Bis zum 25. November 2005 nach altem Recht hergestellte Produkte dürfen abverkauft werden! Daraus ergibt sich für einen längeren Zeitraum, dass Produkte mit neuer und alter Kennzeichnung nebeneinander angeboten werden. Insbesondere länger haltbare Produkte (Konserven, Trockenerzeugnisse) können noch auf Jahre hinaus mit alter Kennzeichnung angeboten werden. Hierfür ist es ratsam beim Hersteller direkt nachzufragen.
Hallo Michael F.,
Gluten sind in folgenden Produkten enthalten:
Gluten können sich in folgenden Produkten versteckt befinden:
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